In der heutigen Sitzung hat der Landtag das neue Gaststättengesetz für das Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Auflagen für Vereine und Gesellschaften – insbesondere das Vorhalten eines Mitgliederverzeichnisses – finden sich im heute beschlossenem Gesetz nicht wieder. „Der heutige Beschluss dieses Gesetzes ist eine wichtige Entscheidung im Sinne der vielen Ehrenamtlichen in unserem Land“, erklärt dazu Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Das Gesetz unterstreicht nun im Vergleich zu vorherigen Entwürfen aus dem Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium die Bedeutung von Vereinen für das gesellschaftliche Miteinander gerade im ländlichen Raum.“