In Vorberichten zur heutigen MDR-Sendung „Fakt“ wird erneut der Wunsch des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt aufgegriffen, Sozialverbände zu prüfen. Hintergrund sind ältere Presseberichte über die wirtschaftliche Tätigkeit der AWO. Dazu erklärt der SPD-Landesvorsitzende Andreas Schmidt, der auch haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist:
„Natürlich muss die Verwendung von öffentlichem Geld auch öffentlicher Kontrolle unterliegen. Dafür ist die Tätigkeit des Landesrechnungshofes ein Instrument, aber nicht das einzige.
Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen scheitert auch der beste Prüfer. Bei den Sozialverbänden geht es um zwei unterschiedliche Tätigkeitsbereiche: Das eine sind soziale Dienstleistungen, die die Verbände im Auftrag des Staates mit seinem Geld erbringen, zum Beispiel nach dem 9.und 12. Sozialgesetzbuch des Bundes. Für diesen Bereich wurden schon im vergangenen Jahr Prüfrechte für den Landesrechnungshof gefordert. Bekanntlich hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages jedoch festgestellt, dass eine solche Prüfung gegen Bundesrecht verstößt. Zuständig für die Prüfung ist stattdessen die Sozialagentur des Landes. Pikantes Detail: Eine personelle Verstärkung der Agentur für diese Prüfaufgabe wurde sowohl vom Finanzminister als auch von der CDU abgelehnt.